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   LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07 ER-B   

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https://dejure.org/2007,4290
LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07 ER-B (https://dejure.org/2007,4290)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07 ER-B (https://dejure.org/2007,4290)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 2007 - L 7 AY 1386/07 ER-B (https://dejure.org/2007,4290)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Asylbewerberleistung - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung von Leistungen nach§ 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Wechselbeziehung zwischen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel; Verhältnisse im ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGG § 86 b Abs. 2; AsylbLG § 2 Abs. 1
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch, abgelehnte Asylbewerber, Verhältnismäßigkeit, 36-Monats-Frist, Eheschließung, Deutschverheiratung, deutsche Kinder, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AsylbLG § 2 Abs. 1
    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz , rechtsmissbräuchliches Verhalten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 7 AY 4413/05

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
    Ein bloßes Nichtausreisen könne nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg allenfalls dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn einer freiwilligen Ausreise keine nachvollziehbaren und/oder gewichtigen Gründe entgegenstünden (unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - SAR 2006, 33).

    Zwar geht der Senat grundsätzlich davon aus, dass bei einem glaubhaft gemachten Anspruch auf Gewährung (höherer) Leistungen regelmäßig auch ein Anordnungsgrund besteht, so dass im Anwendungsbereich des AsylbLG dem Hilfebedürftigen im Regelfall nicht zuzumuten ist, bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit den im Vergleich zu den Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG spürbar abgesenkten Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) auskommen zu müssen (Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - SAR 2006, 33; a.A. wohl Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - L 11 B 212/05 AY ER - FEVS 57, 106).

    Das Verhalten eines (ehemaligen) Asylbewerbers ist rechtsmissbräuchlich, wenn es erkennbar der Verfahrensverzögerung und somit der Verlängerung der Dauer des Aufenthalts dient, ohne durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt zu sein (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 -, bislang nur als Medieninformation Nr. 4/07 vorliegend; so auch Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72, vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangt grundsätzlich die - summarische - Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache sowie die Erforderlichkeit einer vorläufigen gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72 und vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B - FEVS 57, 72, vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B - FEVS 57, 164 ).

  • LSG Bayern, 28.06.2005 - L 11 B 212/05

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
    Zwar geht der Senat grundsätzlich davon aus, dass bei einem glaubhaft gemachten Anspruch auf Gewährung (höherer) Leistungen regelmäßig auch ein Anordnungsgrund besteht, so dass im Anwendungsbereich des AsylbLG dem Hilfebedürftigen im Regelfall nicht zuzumuten ist, bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit den im Vergleich zu den Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG spürbar abgesenkten Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) auskommen zu müssen (Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - SAR 2006, 33; a.A. wohl Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - L 11 B 212/05 AY ER - FEVS 57, 106).

    Vielmehr bezweckt die Neuregelegung eine leistungsrechtliche Begünstigung derjenigen Hilfeempfänger, die sich nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne der Regelung verhalten, um auf diese Weise den Anreiz zur rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung einzuschränken und zu einer Reduzierung der Anträge und damit zu einer Verfahrensbeschleunigung zu gelangen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Dezember 2005 - a.a.O.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2005 - L 7 AY 40/05

    Voraussetzungen einer leistungsrechtlichen Besserstellung eines Asylbewerbers

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
    Erforderlich ist weiter, dass das rechtsmissbräuchliche Verhalten tatsächlich kausal die Dauer des Aufenthalts beeinflusst hat (Herbst in Mergler/Zink, SGB XII, Stand Juli 2006, § 2 AsylbLG Rdnrn. 26, 28) bzw. bei abstrakter Betrachtung jedenfalls hierzu geeignet war (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Dezember 2005 - L 7 AY 40/05 - ).

    Vielmehr bezweckt die Neuregelegung eine leistungsrechtliche Begünstigung derjenigen Hilfeempfänger, die sich nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne der Regelung verhalten, um auf diese Weise den Anreiz zur rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung einzuschränken und zu einer Reduzierung der Anträge und damit zu einer Verfahrensbeschleunigung zu gelangen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Dezember 2005 - a.a.O.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ).

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
    Das Verhalten eines (ehemaligen) Asylbewerbers ist rechtsmissbräuchlich, wenn es erkennbar der Verfahrensverzögerung und somit der Verlängerung der Dauer des Aufenthalts dient, ohne durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt zu sein (BSG, Urteil vom 8. Februar 2007 - B 9b AY 1/06 -, bislang nur als Medieninformation Nr. 4/07 vorliegend; so auch Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - a.a.O.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07
    Mithin erforderlich ist sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Januar 2007 - L 7 SO 6235/06 ER-B - und vom 29. Januar 2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2006 - L 20 B 14/06

    Sozialhilfe

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • SG Stade, 07.03.2005 - S 19 AY 4/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Gewährung höherer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2007 - L 11 AY 28/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Leistungen nach dem

    Dieser vom 7. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vertretenen Auffassung hat sich das Bayerische Landessozialgericht (Beschluss vom 28. Juni 2005 - L 11 B 2121/05 AY - recherchiert in juris Rn. 32) und das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 28. März 2007 - L 7 AY 1386/07 ER - B, recherchiert in juris Rn. 19) angeschlossen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2007 - L 11 AY 61/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung erhöhter Leistungen nach dem

    Dieser vom 7. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vertretenen Auffassung haben sich das Bayerische Landessozialgericht (Beschluss vom 28. Juni 2005 - L 11 B 2121/05 AY - recherchiert in juris Rn. 32) und das Landessozialgericht Baden Württemberg (Beschluss vom 28. März 2007 - L 7 AY 1386/07 ER - B, recherchiert in juris Rn. 19) angeschlossen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 8 AY 62/10

    In der Person eines Asylbewerbers liegendes Abschiebungshindernis kann sich

    Ist - wie hier - ein Anspruch auf die höheren Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG anstelle der gewährten Grundleistungen nach § 3 AsylbLG glaubhaft gemacht, besteht regelmäßig auch ein Anordnungsgrund (so auch - in ständiger Rechtsprechung - LSG Nordrhein-Westfalen, vgl nur Beschluss vom 31. März 2010 - L 20 B 3/09 AY ER -, Rdnr 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2007 - L 7 AY 1386/07 ER B -, Rdnr 17; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. September 2007 - L 15 B 12/07 AY ER -, Rdnr 6; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Juli 2007 - L 11 AY 12/06 ER -, sämtlich in juris).
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